Am 12.09.2021 finden in Niedersachsen die Kommunalwahlen statt. Das bedeutet für uns in der Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten, dass folgende Parlamente neu gewählt werden:
- Gemeinderäte der Mitgliedsgemeinden
- Samtgemeinderat Oldendorf-Himmelpforten
- Wahl des Samtgemeindebürgermeisters
- Kreistag Landkreis Stade
- Landratswahl Landkreis Stade
Am 26.09.2021 findet die Bundestagswahl 2021 statt und wir können mit Daniel Schneider einen starken Bundestagsabgeordneten in den Bundestag wählen, damit unsere Heimat enkeltauglich wird und unsere Region im Bundestag wieder gut vertreten wird!
Briefwahl ist ohne Begründung möglich
Unser Ziel ist, möglichst viele Menschen für die Wahlen zu begeistern und ihre Stimme abzugeben. Am Tag der Wahl kann jede:r Wähler:in mit Personalausweis in den offiziellen Wahllokalen die Stimmen abgeben – zusätzlich gibt es die Möglichkeit vorab per Briefwahl abzustimmen.
Für alle Personen, die am Tag der Wahl vielleicht im Urlaub sind, die arbeiten müssen, die vorübergehend im Ausland sind oder die einfach lieber in Ruhe zu Hause ihre Kreuze machen wollen, ist die Briefwahl zu empfehlen. Eine Begründung zur Briefwahl ist – anders als früher – nicht mehr notwendig.
Folgende Angaben sind für den Briefwahlantrag notwendig:
- Familienname
- Vornamen
- Geburtsdatum
- Wohnanschrift mit Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Wohnort
Frist für die Briefwahl
Der Wahlbrief sollte spätestens drei Werktage vor der Wahl in einen Briefkasten der Deutschen Post oder einer Postfiliale abgegeben werden, konkret sollten also folgende Fristen beachtet werden:
- Kommunalwahl 2021 – Gemeinderäte, Samtgemeinderat, Kreistag und Landrat: 7. September 2021
- Bundestagswahl 2021: 21. September 2021
Die Briefwahl ist für die Wählerinnen und Wähler innerhalb Deutschlands portofrei. Wahlbriefe aus dem Ausland müssen frankiert werden.
Falls der Brief nicht rechtzeitig abgeschickt wurde, kann der Wahlbrief auch bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle spätestens am Wahlsonntag bis 18:00 Uhr abgegeben werden. Später eingegangene Wahlbriefe können bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden.
Quelle: https://www.bundeswahlleiter.de/bundestagswahlen/2021/informationen-waehler/briefwahl.html