Ein Jahr Rot-Grün: mehr Verlässlichkeit bei Kinderbetreuung und Unterrichtsversorgung

Seit dem 08. November 2022 ist unsere rot-grüne Landesregierung im Amt. Viele Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag wurden in diesem ersten Jahr umgesetzt oder angeschoben. Besonders freut mich die Bilanz bei den zentralen Projekte und Maßnahmen der Bildungspolitik.

Bessere Unterrichtsversorgung für gutes Lernen

Die Fachkräftegewinnung – insbesondere die Lehrkräftegewinnung – ist aktuell die zentrale Herausforderung in der Bildungspolitik. Im Schuljahr 2023/24 konnten rund 1500 neue Lehrkräfte eingestellt werden. Doch der Bedarf wächst bei steigenden Schülerzahlen und hinzukommender Aufgaben im schulischen Bereich weiter. Eine schnelle Lösung ist hier nicht realistisch, so viel Ehrlichkeit muss sein. Es bedarf vieler weiterer Schritte, kurz- und mittelfristige Maßnahmen.

Folgende Maßnahmen hat die Landesregierung im ersten Jahr auf den Weg gebracht:

Einführung von A13/A10: Bereits zum Schuljahresbeginn 2024/2025 wird in einem Zug A 13 als Einstiegsbesoldung umgesetzt. Davon profitieren alle Lehrkräfte mit dem Lehramt für Grund-, Haupt-, und Realschulen. In diesem Zuge werden auch die Funktionsstellen berücksichtigt. Zudem werden bei den Fachpraxislehrkräften dauerhaft die Einstiegsbesoldung auf A10 angehoben und in diesem Zusammenhang 300 zusätzliche Beförderungsstellen nach A11 geschaffen.

Dialogforen zur Verbesserung der Unterrichtsversorgung: Wir haben Bildungsexpert*innen, Lehrkräfteverbände, Gewerkschaften und andere Interessenvertretungen an einen Tisch gebracht, um nachhaltige Lösungswege zu erarbeiten. Gemeinsam sollen konkrete Maßnahmen erarbeitet und umgesetzt werden.

Sofortmaßnahmen: Flankierend zum Dialogprozess wurden und werden Maßnahmen erarbeitet und umgesetzt, die bereits kurzfristig wirken und für Entlastungen sorgen. Hierzu zählen beispielsweise:

  • Verstetigung der Stellen, die im Rahmen des Aktionsprogramms „Startklar in die Zukunft“ für die Schulsozialarbeit und die Schulpsychologie geschaffen wurden (60 Vollzeiteinheiten Schulsozialarbeit, 36 Stellen für die Schulpsychologie)
  • Für die sogenannten „Ein-Fach-Lehrkräfte“ wurden die Möglichkeiten des Quereinstiegs erweitert.

Im Bereich der Berufsbildenden Schulen wurden 100 Vollzeiteinheiten für pädagogische Mitarbeitende im Haushaltsentwurf hinterlegt. Die Einrichtung dieser Stellen ist ein erster Schritt zur Umsetzung des Konzeptes „BBS permanent“ und zugleich wichtig, um weiteres nichtlehrendes Personal zu ermöglichen sowie auf neue Herausforderungen und den Fachkräftemangel zu reagieren.

Für pädagogische und therapeutische Fachkräfte an Förderschulen und inklusiven Schulen wurden zusätzliche 100 Stellen bereitgestellt.

Die Lehramtsausbildung soll künftig praxisnaher gestaltet werden. Ein höherer Praxisanteile und die Einführung eines Stufenlehramts wird hierbei aktuell diskutiert.

Förderung von Basiskompetenzen: Rechnen, Lesen und Schreiben sind zentrale Kompetenzen und die Grundlage für den weiteren Bildungserfolg. Hier gilt es insbesondere im Grundschulbereich nachzusteuern:

  • Wir erhöhen die Stundentafel in den Fächern Deutsch und Mathe ab dem Schuljahr 2024/2025.
  • Wir führen das Programm „Lesen macht stark“ fort und wollen es verstetigen. Ziel des Programms ist die Verbesserung der Lesekompetenzen der Schüler*innen an niedersächsischen Schulen durch eine systematische und durchgängige Leseförderung.
  • Die Coronavirus-Pandemie war und ist eine große Belastung insbesondere für Kinder und Jugendliche mit negativen Auswirkungen auf Bildungslaufbahnen. Um Bildungslücken zu schließen und Schüler*innen zu unterstützen, hat das Land unter anderem ein 14,5 Mio. Euro-Softwarepaket mit Diagnose-Tools und Lernprogrammen für Niedersachsens Schulen zur Verfügung gestellt.

Gerechte Bildung, Teilhabe und Chancen

Gerechte Bildung und Teilhabe schaffen gleiche Chancen, ermöglichen gutes Lernen und sichern den gesellschaftlichen Zusammenhalt in unserer Demokratie. Wichtige Bausteine dafür sind die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf eine Ganztagsbetreuung im Grundschulbereich, eine gute digitale Infrastruktur an den Schulen sowie die Schulgeldfreiheit in der schulischen Ausbildung.

Folgende Maßnahmen haben wir im ersten Regierungsjahr angeschoben bzw. umgesetzt:

Die grüne Kultusministerin Julia Willie Hamburg steht im intensiven Dialog mit den Kommunalen Spitzenverbänden, um gemeinsam tragfähige Lösungen für die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung zu erarbeiten. Wichtige Eckepunkte stehen bereits:

  • Das Land übernimmt weiterhin die personelle Ausstattung der Ganztagsschule und beteiligt sich damit erheblich an den Kosten.
  • Das Land wird die Hälfte des Kofinanzierungsanteils für das Investitionsprogramm des Bundes übernehmen. Hierfür stellt die Landesregierung mit dem Haushaltsplanentwurf einen Eigenanteil in Höhe von rd. 55,37 Mio. Euro bereit. Eine entsprechende Förderrichtlinie wird gegenwärtig in enger Abstimmung mit den Kommunen ausgearbeitet.
  • Bei den Betriebskosten wird das Land neben der Finanzierung des Personals im Ganztag 10 Prozent der seitens des Bundes ab dem Jahr 2026 zur Verfügung stehenden Mittel zum Ausgleich der laufenden Belastungen an die Kommunen weiterreichen.
  • Die Landesregierung hat sich mit dem Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, den Ausbau des Ganztags mit einer Steigerung der Qualität zu verknüpfen und – unter Berücksichtigung der bisherigen Qualitätsmerkmale – auch die Rhythmisierung des Schulalltages weiterzuentwickeln. Bei der momentanen Überarbeitung des Runderlasses „Die Arbeit in der Ganztagsschule“ wird auch eine Flexibilisierung der Abholzeiten und damit der außerschulischen bzw. familiären Bedürfnisse auf den Weg gebracht.

Abschaffung des Schulgeldes für die Fachschulen Heilerziehungspflege/ Heilpädagogik: Die vollständige Schulgeldfreiheit für alle Ausbildungsberufe ist ein wichtiger Beitrag zur Fachkräftesicherung und schließt zugleich eine Gerechtigkeitslücke im Ausbildungssystem.

Schulen in freier Trägerschaft fordern bereits seit Jahren eine bessere Finanzierung ihrer Leistungen im Bereich Schulsozialarbeit und Ganztag, aber auch für Aufwendungen im Bereich der IT-Administration. Der diesbezügliche Letter of Intent der Vorgängerregierung wird nun mit dem erstmöglichen Haushalt umgesetzt. Als ersten Schritt sollen 5 Mio. Euro in 2024 bereitgestellt werden. Ab 2025 wächst dieser Betrag auf jährlich 12,5 Mio. Euro an.

Erfolgreicher Endspurt beim DigitalPakt Schule: Die allen niedersächsischen Schulen zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von rund 470 Mio. Euro werden voll ausgeschöpft. Eine verlängerte Antragsfrist und ein geändertes Verfahren zur Abschlussrunde (Umstieg auf „Windhundverfahren“) hat nach dem zuvor schleppenden Verlauf dazu geführt, dass alle Schulträger von den Mitteln profitieren.

Bezahlbares Essen in Schulmensen, Energiepreissteigerungen entgegenwirken: Um Mehraufwendungen für das Heizen und die Mittagsverpflegung infolge der Preissteigerungen für Energie und Lebensmittel entgegen zu wirken, hat die Landesregierung mit dem Nachtragshaushalt 2022/23 zusätzliche 200 Mio. Euro für Kitas und Schulen bereitgestellt.

Ermöglichen statt Verordnen: Freiräume-Prozess

Schulen wünschen sich mehr Spielräume und Freiheiten, um auf aktuelle Herausforderungen reagieren zu können und Unterricht sowie Schulleben nach ihren konkreten Bedarfen zu gestalten. Nicht zuletzt die Erfahrungen während der Corona-Pandemie, aber auch die bisherigen Erkenntnisse aus dem Modellprojekt Zukunftsschule haben gezeigt, dass diese Freiräume bereits an vielen Schulen sehr verantwortungsbewusst im Sinne der Schülerinnen und Schüler genutzt werden und hilfreich dabei sind, Schulen bedarfsgerecht weiterzuentwickeln.

Diese Vorhaben hat die Landesregierung im ersten Jahr auf den Weg gebracht:

Erstellung einer Handreichung „Schule gestalten – Freiräume nutzen“, die alle bestehenden Möglichkeiten für Schulleitungen und Lehrkräfte zusammenfasst.

Noch im Herbst startet ein Freiräume-Prozess, um weitere Bereiche für mehr Eigenverantwortung zu identifizieren und zu eröffnen.

Kinderbetreuung: Verlässlich und gut

Wir brauchen eine verlässliche vorschulische Kinderbetreuung für die Vereinbarkeit von Familien und Beruf. Sie legt außerdem den Grundstein für gesellschaftliche Teilhabe und den weiteren Bildungsweg von Kindern. Um das zu gewährleisten, ist auch in diesem Bereich die Fachkräftesicherung sowie die Verbesserung der Qualität von zentraler Bedeutung.

Was die Landesregierung im ersten Jahr hierzu angepackt hat:

Die Frühförderung der Sprachkompetenz von Kindern ist ein Schlüssel für gesellschaftliche Teilhabe und verbesserte Bildungschancen. Die Landesregierung hat die Sprach-Kitas im ersten Schritt bis 2025 gesichert. Die Richtlinie „Sprach-Kitas“ ersetzt seit dem 01.07.2023 das ausgelaufene Bundesprogramm zur Förderung der Beschäftigung von Funktionskräften Sprachbildung und Fachberatung.

Die Landesregierung hat eine Erhöhung des Finanzierungsanteils des Landes an den Betriebskosten der Krippenplätze in den Kindertagesstätten (von 56% auf 59%) und in der Kindertagespflege (von 41% auf 44%) auf den Weg gebracht.

Steigerung der Qualität in Kitas: Über die Richtlinie „Qualität in Kitas 2“ werden zusätzliches Personal und entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen gefördert. Dafür stellt das Land insgesamt 183 Mio. Euro bereit, knapp 130 Mio. Euro kommen davon aus dem KiTa-Qualitätsgesetz, die restlichen 53 Mio. Euro werden aus Landesmitteln finanziert.

Das Land hat die Zahl der Ausbildungsplätze für Erzieher*innen erhöht. In Niedersachsen befinden sich mittlerweile etwa 18.000 Menschen in dieser Ausbildung.

Um attraktive Bedingungen für die Gewinnung von zusätzlichen Fachkräften zu ermöglichen, wurde eine Ausbildungsvergütung für die Teilzeit-Ausbildung von Erzieher*innen im Bereich des Quereinstiegs eingeführt. Dadurch werden nachhaltig neue Fachkräfte gewonnen, die zudem direkt mit der Praxis verzahnt sind. Das Land gewährt den Trägern von Kindertagesstätten dafür auf Antrag eine besondere Finanzhilfe von jährlich 20.000 Euro. Dieses Geld ist auf der einen Seite für die Ausbildungsvergütung vorgesehen und sieht gleichzeitig Stunden für die Praxisbegleitung durch Fachkräfte vor.

Zudem schafft das Land neue Möglichkeiten, Zusatzkräfte einzustellen. Kräfte, die noch keine ausgebildeten Erzieher*innen oder Sozialassistent*innen sind, können damit zunächst befristet auf zwei Jahre in einer Kita arbeiten und sich berufsbegleitend weiterqualifizieren lassen.

Im Mai fand eine Fachkonferenz zum Thema „Bildungsqualität in Kitas sichern – dem Fachkräftemangel begegnen“ statt. Ziel war was, weitere Konzepte zu erarbeiten, um dem Fachkräftemangel zu begegnen.

Für den Ausbau von Ausbildungsplätzen für Kita-Personal im Rahmen des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege – kurz KiQuTG – stehen weiterhin 86 Stellen zur Verfügung. Diese Stellen konnten erfolgreich gesichert werden.

Hinter uns liegt ein Jahr Regierungsarbeit mit einer durchaus erfolgreichen Bilanz im Bildungsbereich. Ich persönlich freue mich über das Erreichte, aber noch viel mehr, auf all das, was wir noch weiter gemeinsam bewegen werden – für mehr gerechte Bildung, Teilhabe und Chancen für alle Kinder und Jugendlichen in Niedersachsen.